News | FAQ | Impressum | AGB | Kontakt
private Krankenversicherung

Wer kann sich privat krankenversichern?

In der PKV können sich Arbeitnehmer (also Angestellte und Arbeiter) mit gutem Einkommen, Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten versichern. Arbeitnehmer können von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Jahresbrutto-Einkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAE) in drei aufeinander folgenden Jahren überstiegen hat und voraussichtlich im vierten Jahr ebenfalls über dieser Grenze liegt. Die Jahresarbeitsentgeldgrenze wird jährlich neu festgelegt. Wer als Arbeitnehmer noch keine drei Jahre über der Jahresarbeitsentgedgrenze verdient hat, bleibt gesetzlich pflichtversichert. Dieser Personenkreis kann aber Krankenzusatzversicherungen oder Tarife abschliessen, die ihm den Wechsel in die private Krankenversicherung später ermöglichen. Selbstständige und Freiberufler können grundsätzlich immer zwischen privater und gesetzlicher Absicherung wählen. Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen wählen, ob sie lieber die PKV oder GKV nutzen möchten. Beamte haben aufgrund des Beihilfeanspruchs die Möglichkeit die verbleibenden Restkosten, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt sind privat abzusichern.

Für wen ist die Private interessant?

Grundsätzlich gilt: Je jünger und gesünder, desto interessanter ist die private Variante. Der Beitrag richtet sich hier nach dem Eintrittsalter. Jüngere Personen zahlen einen niedrigeren Beitrag als ältere. Weitere beitragsrelevante Kriterien sind neben dem Alter, das Geschlecht und der Gesundheitszustand der zu versichernden Person.

Vorteile der PKV

Die private KV bietet gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse einige Vorteile. Zu nennen sind zum Beispiel, die Behandlung als Privatpatient beim Arzt, Beitragsrückerstattungen, Einbettzimmer oder Zweibettzimmer im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung, höherwertige Zahnersatzleistungen und zusätzliche Leistungen wie Heilpraktiker und vieles mehr. Grundsätzlich bestimmt der sich Leistungsumfang aus dem versicherten Tarif. Hier hat man die Möglichkeit zwischen einem günstigen Basisschutz, der die oben genannten Leistungen nicht unbedingt enthalten muss und einem hochwertigen TOP-Krankenversicherungsschutz zu wählen.

Umfang der Leistung

Der Umfang der Leistung bestimmt sich nach dem gewählten Tarif. So kann ein Tarif mit sehr guten und hohen Leistungen gewählt werden oder aber ein preiswerter, günstiger Tarif. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse ist der Leistungsumfang in der privaten KV fast komplett frei wählbar.

Leistungskatalog

Der Leistungskatalog bestimmt sich nach dem gewählten Tarif. Durch die Wahl des Tarifs ergibt sich die Leistung die im Leistungskatalog aufgeführt ist. Der Versicherte entscheidet durch seine Wahl individuell, welche Leistungen seine Krankenversicherung enthält.

Passender, richtiger Tarif

Welcher der passende richtige Tarif in der PKV ist, ist letztendlich dadurch bestimmt, welche Aspekte für den Versicherten wichtig sind. Manche legen Wert auf eine hohe Erstattung, eine geringe Selbstbeteiligung, hohe Zahnleistungen, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und so weiter, andere Versicherte möchten lediglich eine günstige Krankenversicherung und legen auf hochwertige Absicherung keinen grösseren Wert. So bestimmt sich der passende Tarif nach den Wünschen des Kunden und ist lediglich durch individuelle Ansprüche zu ermitteln.

privat oder gesetzlich mit Krankenzusatzversicherung

Sofern man sich privat krankenversichern kann, stellt sich oft die Frage, ob eine private Krankenversicherung oder eine gesetzliche Krankenkasse mit einer privaten Krankenzusatzversicherung die richtige Wahl ist. Gesetzlich Pflichtversicherte haben nur die Möglichkeit einer privaten Krankenzusatzversicherung. Für diejenigen, die die Wahl haben stellt sich die Frage, welche Variante die günstigere ist. Sofern Familie vorhanden ist, muss in der PKV jede Person einzeln mit einem eigenen Beitrag versichert werden. Eine Familienversicherung wie in der GKV gibt es in der PKV nicht. Sollten jedoch beide Ehegatten arbeiten, muss jeder selbst krankenversichert sein. Hier kann die private krankenversicherung wiederum die günstigere Alternative sein. Will man als gesetzlich Versicherter die Mehrleistungen einer privaten Absicherung geniessen, muss man Zusatzversicherungen, wie z.B. eine Krankenhauszusatzversicherung oder Zahnzusatzversicherung abschliessen.

Lohnt sich die PKV

Ob sich die PKV lohnt, kommt auf die individiduelle Situation an. Beginnt man in jungen Jahren, sich privat zu versichern und legt die Beitragsersparnis, die im Regelfall zur gesetzlichen Krankenversicherung entsteht, in einer Sparanlage an, kommt mit den Jahren eine beträchtliche Summe zusammen. Ausserdem sollte man die Unterschiede in der Leistung berücksichtigen, denn selbst ein hochwertiger Tarif kostet bei jungen Menschen in der Regel weniger als die gesetzliche Versicherung.

Beitragsentwicklung

Die Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung richtet sich in erster Linie nach denAufwendungen und Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Reichen die Beiträge der Versichertengemeinschaft nicht aus, um die Kostensteigerungen und Leistungen der PKV zu decken, erfolgt eine Beitragserhöhung. Die gesetzliche Krankenversicherung erhöht die Beiträge ebenfalls. Hier spielen vor allem die jährlich neu festgesetzte Beitragsbemessungsgrenze und der Beitragssatz inklusive eventueller Zusatzbeiträge eine Rolle. Durch gesetzlich vorgeschriebene Zuschläge in der privaten Krankenversicherung werden im Alter notwendige Beitragssteigerungen gemildert.

Kosten

Die Kosten die beim Abschluss einer PKV entstehen, werden vor Abschluss in den Verbraucherinformationen ausgewiesen. Insofern bietet die private eine bessere Kostentransparenz als die gesetzliche Krankenkasse, die keinen Kostenausweis bei Abschluss nachweisen muss.

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Wer als Arbeitnehmer zurück in die gesetzliche Krankenkasse möchte, muss den Nachweis erbringen, dass er für mindestens ein Jahr unter der Jahresarbeitsentgeldgrenze verdient. Eine weitere Alternative ist, dass die Anstellung auf eine Teilzeitstellle umgestellt wird und so die Jahresarbeitsentgeldgrenze unterschritten wird. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann auch nachdem wieder über mehr Einkommen als die Jahresarbeitsentgeldgrenze verfügt wird, als freiwilliges Mitglied in der GKV verblieben werden. Bei Selbstständigen sieht die Situation wieder anders aus. Hier bestand einkommensunabhängig die Möglichkeit, sich für die private Krankenversicherung zu entscheiden. Deshalb ist es bei dieser Gruppe zwecklos, das Einkommen unter die Pflichtversicherungsgrenze zu drücken. Die einzige Möglichkeit bei Selbstständigen wieder in die GKV zu wechseln ist, sich eine Festanstellung mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze zu suchen, die auch als Hauptbeschäftigung anerkannt wird. Nach einem Jahr in dieser Tätigkeit kann auch eine selbstständige Tätigkeit wieder aufgenommen werden und als freiwilliges Mitglied in der GKV verblieben werden. Für Personen über 55 Jahre ist die Rückkehr in die gesetzliche Kasse in der Regel generell ausgeschlossen.

Keine Krankenversicherung - nicht krankenversichert - ohne Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist mittlerweile eine Pflichtversicherung in Deutschland. Insofern darf keine Person in Deutschland ohne Krankenversicherung sein. Wer keine Krankenversicherung hat, muss von seiner alten Krankenversicherung aufgenommen werden. Sofern er dem Kreis der gesetzlich Versicherten angehört hat, muss die GKV ihn wieder aufnehmen, war er privat versichert sollte er versuchen, bei entsprechend gutem Gesundheitszustand einen normalen Tarif in der privaten Krankenversicherung zu bekommen. Die PKV muss ihn aber auch im Basistarif aufnehmen.