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BU Versicherung
Vergleichen Sie hier die Berufsunfähigkeitsversicherung aus vielen Gesellschaften und Tarifen.

Bei der BU Versicherung kommt es vor Allem darauf an, dass sehr gute Bedingungen dem Tarif zugrunde liegen. Es gibt diese Art der Absicherung als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) und als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung. Mit dem Vergleichsrechner für die Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie anonym und direkt den Beitrag für die Absicherung der Arbeitskraft berechnen und die Leistung vergleichen. Die Vergleichsberechnung kann mit individuellen Kriterien und Leistungen durchgeführt werden, die Ihnen wichtig sind. Die Kriterien die bei dem Test Berufsunfähigkeitsversicherung der Stiftung Warentest im Jahr 2009 als Hauptkriterien geprüft wurden, können als individuelle Vorgaben gewählt werden und so der passende Tarif für den Einzelnen ermittelt werden. Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest führte im Berufsunfähigkeitsversicherung Test im Juli 2009 Hauptkriterien auf, nach denen sich die Bewertung der BU Versicherungsbedingungen richten. Die von Finanztest hierbei bewerteten Leistungsbedingungen sind in dem Vergleichsrechner ebenfalls als individuell wählbare Kriterien enthalten. Im Online Vergleichsrechner BU Versicherung können folgende Punkte als Leistungskriterium gewählt werden:

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Wenn eine Versicherungsgesellschaft nicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet, kann der Versicherte auf irgendeinen Beruf verwiesen werden, den er theoretisch aufgrund seiner Gesundheitszustandes und seiner Erfahrung ausüben könnte. Der Verweisungsberuf sollte natürlich auch der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Das Problem, das bei einer abstarkten Verweisung in der BU Versicherung auftritt ist meist, dass der Versicherte überhaupt keiner Arbeit im Verweisungsberuf nachgeht oder gehen kann, weil eben kein solcher Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die abstrakte Verweisung ist also eine Möglichkeit des Versicherers die Leistung zu verweigern, allein aufgrund der Tatsache, dass es theoretisch einen Beruf gibt in dem der Versicherte arbeiten könnte. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung in derBerufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb eine der wichtigsten Punkte in den Versicherungsbedingungen.

6 Monats-Prognose

Die "normalen" Versicherungsbedingungen der BU Versicherung besagen, dass der Versicherte "voraussichtlich dauernd" außerstande sein muss, seinen Beruf auszuüben. Voraussichtlich dauernd bedeutet aber nach gängiger Rechtssprechung einen Zeitraum von drei Jahren. Es ist jedoch teilweise für einen Arzt sehr schwierig, je nach Diagnose eine Prognose über einen solch langen Zeitraum abzugeben. Die Versicherungsbedingungen einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung verkürzen den Prognosezeitraum von "voraussichtlich dauernd" deshalb auf einen Zeitraum von 6 Monaten, was dem Arzt eine wesentlich leichtere Prognose ermöglicht und ausserdem auch verbraucherfreundlicher ist. Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muß der Versicherte "voraussichtlich dauernd" außerstande sein, seinen Beruf (oder einen Vergleichsberuf) weiter auszuüben. Im Einzelfall kann es jedoch sehr schwierig sein, eine ärztliche Prognose abzugeben, die dem Begriff "voraussichtlich dauernd" genügt. Deshalb verkürzen einige Gesellschaften den Prognosezeitraum verbraucherfreundlich auf "voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen".

Anerkennung ab Beginn

Wenn eine Berufsunfähigkeit sechs Monate ununterbrochen angedauert hat und diese von Beginn an als Berufsunfähigkeit zu erkennen war, dann gilt in den "normalen" Bedingungen die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit. Das bedeutet, dass diese Berufsunfähigkeitsrente in diesem Fall erst ab dem siebten Moonat gezahlt wird. Gute Berufsunfähigkeitsversicherungsbedingungen sehen in diesem Fall eine Zahlung ab Beginn der Berufsunfähigkeit vor. Die Rente wird dann auch für die zurückliegenden 6 Monate, also ab Beginn, gezahlt.

Rückwirkende Leistung

Es kann vorkommen, dass eine Berufsunfähigkeit nicht direkt als solche erkannt wird undzuerst für eine vorübergehende Erkrankung gehalten wird, die akut auftritt und nach einer gewissen Zeit auskuriert ist. Der Anspruch auf die Leistung aus der BU Versicherng ensteht in der Regel in dem Monat, in dem der Versicherer Kenntnis von der Berufsunfähigkeit erlangt. Sehen die Versicherungsbedingungen eine rückwirkende Leistung vor, wird auch bei einer verspäteten Meldung der Berufsunfähigkeit in solch einem Fall von Beginn an geleistet. Es sollte darauf geachtet werden, dass diese rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung über einen Zeitraum von mindestens 3 Jaahren wirksam ist.

Verzicht auf Kündigung bzw Vertragsanpassung nach §19 Abs 3 VVG

§19 Abs 3 des Versicherungsvertragsgesetzes sieht vor, dass die Versicherungsgesellschaft den Vertrag kündigen kann oder den Beitrag auf ein risikogerechtes Niveau anheben kann, wenn sich nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde herausstellt, dass bereits beim Abschluss des Vertrags ein höheres als das bekannte Risiko vorlag und dieses Risiko weder dem Versicherer noch dem Versicherten bekannt Allerdings kennt niemand eventuell schon bei Vertragsabschluss bestehende latent vorhandene Krankheiten, die eventuell erst viel später auftreten. Deshalb ist es wichtig, dass der Tarif auf die Kündigung oder Vertragsanpassung nach §19 Abs 3 VVG verzichtet.

Verzicht auf Beitragsanpassung nach §163 VVG

§163 des Versicherungsvertragsgesetzes sieht vor, dass bei einem Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die eine extreme Häufung der Schäden mit sich zieht, den Beitrag für die Versicherung erhöhen kann. Allerdings sind hierfür strenge Regeln einzuhalten. Der Verzicht auf diese gesetzliche Möglichkeit der Beitragsanpassung bei aussergewöhnlichen, unvorhersehbaren Ereignissen ist allerdings nicht ganz unumstritten. Kritiker dieses Punktes vertreten die Position, dass der Versicherer hierdurch eventuell zahlungsunfähig werden könnte, da die nicht kalkulierbaren Schadenkosten nicht mehr umgelegt werden können und somit letztendlich der Versicherungsschutz vollkommen verloren ginge. Es gibt auch nur wenige Gesellschaften, die die Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten, die auf dieses Recht zur Beitragsanpassung verzichten.

Stundung des Beitrags

Bis über die Leistungspflicht und deren Prüfung entschieden wird, sind die Beiträge in der BU Versicherung grundsätzlich weiter zu zahlen. Verzichtet der Versicherer hierauf, kann der Beitrag bis zur endgültigen Prüfung der Leistungspflicht gestundet werden.

Nachversicherungsgarantie

In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es Versicherer, die bei Eintritt bestimmter Ereignisse sogenannte Nachversicherungsgarantien anbieten. Solch ein Ereignis kann zum Beispiel die Geburt oder Adoption eines Kindes, ein Karrieresprung mit Erhöhung des Einkommens, Heirat oder der Erwerb einer Immobilie mit zugehöriger Finzierung oder andere Ereignisse sein. Tritt ein in den Versicherungsbedingungen bestimmtes Ereignis ein, das eine Nachversicherungsgarntie auslöst, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung um den im Tarif genannten Betrag erhöht werden. Machen Sie einfach den Berufsunfähigkeitsversicherung Test und berechnen Sie Ihren persönlichen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich anonym direkt online.