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Autoversicherung

Durch einen Vergleich Kfz-Versicherung bis zu 60% und mehr Beitrag sparen.

Mit einem Wechsel der Autoversicherung lassen sich leicht mehrere hundert Euro Beitrag einsparen. Vergleichen Sie hier mit dem Autoversicherung-Online-Rechner einfach viele Anbieter kostenlos, anonym und unverbindlich. Im Ergebnis können Sie die Kfz-Versicherungen bezüglich Preis und Leistung vergleichen. Gefällt Ihnen ein berechneter Tarif, können Sie ein Angebot online anfordern oder auch direkt online beantragen. Der KFZ-Versicherung Vergleichsrechner ist mit den Angebotsrechnern vieler Versicherer verknüpft. So müssen die Daten nur einmal eingegeben werden und der Beitrag wird für viele Gesellschaften gleichzeitig ermittelt. Das Vergleichsergebnis wird Ihnen dann online angezeigt. Wenn Sie über den Autoversicherung Vergleich den Beitrag für Ihre günstige Autoversicherung berechnet und Ihren Testsieger bestimmt haben, kann im Ergebnis auf "Antrag geklickt werden. Die zur Zulassung Ihres Fahrzeugs notwendige EVB-Nummer bekommen Sie dann entweder sofort oder zeitversetzt per Email.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung

Die Autohaftpflichtversicherung ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Alle Kraftfahrzeuge die in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen sind, benötigen diese Versicherung. Die Versicherung zahlt für Schäden, die Sie durch Ihr Fahrzeug Anderen zufügen. Sie leistet also für Schäden im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug. Haben Sie zum Beispiel einen Autounfall den sie verschuldet haben und verletzen hierbei einen Menschen oder beschädigen ein anderes Fahrzeug, weil Sie mit Ihrem Auto gegen ein anderes Auto fahren, dann zahlt die Autohaftpflichtversicherung den entstandenen Schaden. Aber auch Schäden die mit der unmittelbaren Nutzung Ihres Autos zusammenhängen, werden von der KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert. Hier ist zum Beispiel an den Fall zu denken, dass Sie Ihr Auto auf dem Parkplatz eines Supermarktes beladen und der Einkaufswagen rollt weg und beschädigt hierbei ein anderes Fahrzeug.

Die Teilkaskoversicherung

Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert die Teilkaskoversicherung. Sie zahlt bei Glasschaden, Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Wildschaden, Sturmschaden und Hagelschaden. Dies sind die wesentlichen versicherten Gefahren in der Teilkaskoversicherung. Wird zum Beispiel die Windschutzscheibe beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung die anfallenden Kosten abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Scheibe z.B. bei einem Steinschlag durch eigenes Verschulden oder zum Beispiel einen Steinschlag durch Fremdverschulden beschädigt wird. Ein Glasschaden wird in der Teilkasko als "Naturalersatz" reguliert. Das bedeutet, dass Sie eine neue Scheibe bekommen. Bei Diebstahl des Autos oder zum Beispiel einem Hagelschaden ist die maximale Ersatzleistung der Wiederbeschaffungswert. Dies ist der Wert, den man für eine Sache gleicher Art und Güte aktuell zu zahlen hätte.

Die Vollkaskoversicherung

In der Vollkaskoversicherung gibt es wie bei der KFZ-Haftpflichtversicherung Schadensfreiheitsklassen und Schadenfreiheitsrabatte. Vandalismus und selbstverschuldete Kollisionen und damit verbundene Schäden am eigenen Fahrzeug sind in der Vollkasko versichert. Es handelt sich also um eine Erweiterung des Versicherungsschutzes der Teilkaskoversicherung. Unter einem Vandalismusschaden versteht man Beschädigungen am Fahrzeug, die ein Dritter am Fahrzeug verursacht hat. Dies können zum Beispiel Kratzer an einem Auto sein, die jemand absichtlich verursacht.